Nebenkostenprivileg und Kabelfernsehen: Das musst Du jetzt wissen

Kabelanschluss im Wandel: im Juli 2024 ist die endgültige Abschaffung des Nebenkostenprivilegs erfolgt. Das hat wichtige Auswirkungen für Mieter, Vermieter und Eigentümer in ganz Deutschland. Welche das sind und was Du jetzt wissen musst, erfährst Du hier.
Kabelfernsehen mit Kabelanschluss
Übersicht

Nebenkostenprivileg und TKG-Novelle im Überblick

  • Abschaffung des Nebenkostenprivilegs durch die TKG-Novelle 2021 mit Übergangsfrist bis Ende Juni 2024
  • Kosten fürs Kabelfernsehen dürfen seitdem nicht mehr auf Nebenkosten umgelegt werden
  • Mieter dürfen ihren TV-Tarif fortan selbst wählen – und müssen auch aktiv werden, um weiter Kabelfernsehen zu empfangen

Du bist Mieter?

Als Mieter kümmerst Du Dich nun selbst um Deinen Kabelanschluss. Welche Änderungen sonst noch auf Dich warten, haben wir Dir zusammengefasst.

Mehr Infos für Mieter

Du bist Vermieter?

Du vermietest Deine Wohnung? Dann hat der Wegfall des Nebenkostenprivilegs Auswirkungen darauf, wie Du die Betriebskosten abrechnest.

Mehr Infos für Vermieter

Fernsehen über den Kabelanschluss

Kabelfernsehen empfangen: Überblick Kabelanschluss

Gut zu wissen

Wer ist mein Kabelanbieter?

In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Kabelanbietern, die je nach Standort variieren. Obwohl es viele regionale Anbieter gibt, ist Vodafone der größte Kabelanbieter in Deutschland und bietet Kabelinternet und -TV in allen Bundesländern an.

Daher ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Vodafone auch Dein Kabelanbieter ist. Dennoch empfehlen wir Dir, die Verfügbarkeit in Deiner spezifischen Region zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Du den besten Service erhältst.

Unser Tipp

TV Connect

Du möchtest Kabelfernsehen wie gewohnt nutzen – ohne nervige Umstellung? Dann können wir Dir den Basis-Tarif TV Connect von Vodafone empfehlen. Hier die Vorteile im Überblick:
  • Alles bleibt wie gewohnt: Wenn Du TV Connect buchst, siehst Du die gleichen TV-Sender wie bisher – über Deinen eigenen Kabelanschluss.
  • Kein Internetanschluss erforderlich: Anders als bei IPTV benötigst Du beim Kabelfernsehen keinen Internetanschluss, um TV zu empfangen.
  • Große Sendervielfalt: Mit TV Connect empfängst Du bis zu 90 Sender (viele davon in HD). Dazu zählen etwa ARD, ZDF, RTL, Sat.1 und ProSieben.
  • Keine Installation: Buchst Du TV Connect, kannst Du Kabel-TV weiterschauen wie bisher – ohne weitere Installation oder Ähnliches.

Häufig gestellte Fragen

Du hast noch Fragen? Vielleicht helfen Dir unsere Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Was ist das Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg erlaubt die Umlage des Kabelanschlusses über die Betriebskostenabrechnung. Oft schließen Hauseigentümer und Verwaltungen Sammelverträge (Mehrnutzerverträge) mit dem Kabelnetzbetreiber ab. Die Kosten fürs Kabelfernsehen werden also auf die Mieter umgelegt und von diesen über die Nebenkosten bezahlt. Das ist so in Zukunft nicht mehr möglich.
Wann wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024.
Wird der Kabelanschluss teurer?
Das variiert. Die monatlichen Kosten für einen Kabelanschluss liegen im Durchschnitt zwischen 6 und 13 Euro. Die genauen Kosten hängen von Deinem Anbieter und Deiner Adresse ab.
Welche Regelungen gelten für Mieter?
Seit dem 1. Juli 2024 kannst Du als Mieter Deinen Fernsehempfang frei wählen. Wenn Du weiterhin Kabelfernsehen nutzen möchtest, kümmere Dich rechtzeitig um einen neuen Vertrag. Viele Haushalte werden noch vor Ende der Übergangsfrist umgestellt. Siehe dazu die Detailinformationen für Mieter.
Welche Regelungen gelten für Vermieter?
Vermieter sollten sich auf die Änderungen einstellen. Es kann sinnvoll sein, einen neuen Vertrag mit einem Kabelanbieter abzuschließen. Mehr dazu findest Du in den Detailinformationen für Vermieter.