Ein Mehrnutzervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber (wie Vodafone). Er regelt die TV-Versorgung für alle Wohneinheiten einer Immobilie. Der Vermieter zahlt eine monatliche Pauschale an den Kabelnetzbetreiber. Diese richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten. Die Kosten werden über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt. Der Vermieter ist somit der Vertragspartner des Kabelnetzbetreibers und haftet für die Zahlung der Gebühren. Die Mieter haben keinen direkten Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber und können das (Kabel) TV-Signal nicht individuell kündigen oder ändern.
Einige Vorteile für den Vermieter und die Mieter sind:
Ein Mehrnutzervertrag hat folgende Einschränkung:
Die TKG-Novelle, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, hat einige Auswirkungen auf die Mehrnutzerverträge. Die wichtigste Änderung ist die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren über die Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung (Abschaffung des Nebenkostenprivilegs). Das bedeutet, dass die Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss nicht mehr auf die Mieter umlegen können und diese ihre Fernsehempfangsart frei wählen können. Die bestehenden Mehrnutzerverträge können jedoch bis zum Ende ihrer Laufzeit fortgeführt werden, sofern keine der Vertragsparteien von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht.
Wichtig: Die Übergangsfrist für die Neuregelung ist am 30. Juni 2024 abgelaufen.
Eine Versorgungsvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber. Diese ermöglicht es den Bewohnern einer Immobilie, individuelle Einzelverträge für die Versorgung mit Kabelfernsehen abzuschließen. Der Vermieter stellt die technischen Voraussetzungen für den Kabelanschluss bereit, indem er seine Immobilie an das Breitbandnetz des Kabelnetzbetreibers anschließt. Die Kosten für den Anschluss werden vom Vermieter getragen oder mit dem Kabelnetzbetreiber verhandelt. Die Bewohner können dann selbst entscheiden, ob sie einen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber für Fernsehen abschließen wollen oder nicht. Die Kosten für den Vertrag werden direkt vom Bewohner an den Kabelnetzbetreiber gezahlt.
Einige Vorteile für den Vermieter und die Mieter sind:
Je nach Sichtweise hat eine Versorgungsvereinbarung folgenden Nachteil:
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