Nebenkostenprivileg: Was Vermieter jetzt wissen müssen

Durch den Wegfall des „Nebenkostenprivilegs“ kannst Du als Vermieter die Kosten für den gemeinsamen Kabelanschluss nicht länger in Form einer Umlage über die Betriebsnebenkosten mit Deinen Mietern abrechnen. Auf dieser Seite findest Du alles, was Du dazu wissen musst.
Nebenkostenprivileg Vermieter

Inhalt

Einführung

Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Die Abschaffung des sogenannten “Nebenkostenprivilegs” ist eine Neuregelung, die weitreichende Auswirkungen für Vermieter in ganz Deutschland hat. Das Privileg ermöglichte es Vermietern, die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebsnebenkostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Es gilt gemäß dem neuen Telekommunikationsgesetz (TKG) seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Änderung nur Eigentümer betrifft, die ihre Wohnung vermieten. Eigentümer, die in ihrer eigenen Wohnung leben, sind von dieser Änderung nicht betroffen, da sie die Kosten für den Kabelanschluss weiterhin über das Hausgeld zahlen.

Diese Änderung stellt Vermieter vor neue Herausforderungen und wirft eine Reihe von Fragen auf: Wie wirkt sich der Wegfall der Umlage auf die finanzielle Situation der Vermieter aus? Wie ändern sich die Vertragsbeziehungen mit den Mietern? Welche Optionen stehen den Vermietern zur Verfügung, um mit dieser Änderung umzugehen?

In den folgenden Abschnitten beantworten wir wichtige Fragen und stellen mögliche Lösungen sowie Alternativen vor. Damit wollen wir Dir als Vermieter eine klare Orientierungshilfe bieten. So unterstützen wir Dich dabei, informierte Entscheidungen zu treffen.

Hintergrund und Kontext

Das Nebenkostenprivileg hat seine Wurzeln in den 1980er Jahren. Es ermöglicht, die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten umzulegen. Dieses Privileg hat seine gesetzliche Verankerung im §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). In der Praxis funktioniert es so, dass Vermieter und Hausverwaltungen mit Kabelnetzbetreibern Sammelverträge abschließen können. Diese sind auch als Mehrnutzerverträge bekannt. Mieter oder Wohnungseigentümer zahlen die Kosten über ein Sammelinkasso an den Vermieter oder die Hausverwaltung durch die Nebenkosten (Betriebskostenabrechnung). Anschließend leitet die Hausverwaltung das Geld an die Anbieter weiter.

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs wurde im Zuge der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) auf den Weg gebracht. Es trat bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft. Es bot eine Übergangsfrist, die am 1. Juli 2024 endete.

Auswirkungen der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs für Vermieter

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hat direkte Auswirkungen für Vermieter in ganz Deutschland. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die Du als Vermieter beachten solltest:

Finanzielle Auswirkungen

Eine kostenlose Versorgungsvereinbarung minimiert den Verwaltungsaufwand für Vermieter und regelt die TV-Versorgung klar. Die Mieter entscheiden selbst, ob sie den Kabelanschluss weiter nutzen möchten. Dazu schließen sie einen individuellen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber. Somit erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Mieter und Anbieter und nicht indirekt über die Nebenkosten (Nebenkostenabrechnung).

Oder Du führst als Vermieter den gewohnten Mehrnutzervertrag fort. Jeder Haushalt wird dabei weiter automatisch versorgt. Dieser Sammelvertrag bietet dabei in der Regel besonders günstige Preise. Wenn Du die Kosten weitergeben möchtest, kannst Du das mit deinen Mietern vereinbaren.

Handlungsbedarf

Die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes stellen Dich als Vermieter vor Herausforderungen. Sie bieten aber auch Chancen. Du solltest Dich gut informieren und als erstes ein Gespräch mit dem Anbieter Deiner Wahl führen. Er wird Dich zu den vertraglichen Möglichkeiten beraten. Ob Du einen vorhandenen Mehrnutzervertrag fortsetzen oder eine Versorgungsvereinbarung abschließen möchtest, es gibt in jedem Fall eine passende Lösung für Dich.

Nachdem Du eine vertragliche Vereinbarung getroffen hast, solltest Du zeitnah Deine Mieter über die anstehenden Neuerungen informieren. Dabei solltest Du berücksichtigen, dass die Übergangsfrist bereits am 30. Juni 2024 endete.

Handlungsempfehlungen für Vermieter

Angesichts der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs ist es wichtig, dass du als Vermieter gut informiert und proaktiv handelst. Im Folgenden findest Du einige Handlungsempfehlungen für einen reibungslosen und effektiven Übergang:

Vertragliche Optionen

Als Vermieter solltest Du zuerst überlegen, ob Du den bestehenden Mehrnutzervertrag fortführen oder eine neue Versorgungsvereinbarung abschließen möchtest. Für beide Varianten gibt es Vor- wie auch Nachteile. Diese sind abhängig von verschiedenen individuellen Faktoren. Lass Dich dazu am besten von dem Kabelnetzbetreiber Deiner Wahl beraten.

Solltest Du den bestehenden Sammelvertrag mit dem Kabelanbieter kündigen wollen, musst Du eventuelle Fristen einhalten.

Bereitstellung von Infomaterial für Mieter

Stelle Deinen Mietern Informationen zur Verfügung, die ihnen helfen, die Änderungen zu verstehen. Dies könnte eine Liste mit häufig gestellten Fragen, Informationen aus dem Internet, Kontaktdaten für Beratungsstellen oder eine Übersicht über die Kosten des Kabelanschlusses sein. Kabelnetzbetreiber unterstützen Dich auch bei der Kommunikation an die Mieter mit individualisierbaren Hausaushängen, Flyern, Online-Bannern oder Textvorlagen für einen redaktionellen Artikel und Bewohneranschreiben.

Überprüfung der Mietverträge

Überprüfe Deine Mietverträge, um festzustellen, ob Anpassungen aufgrund der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs erforderlich sind. Du könntest auch einen Rechtsberater konsultieren, um sicherzustellen, dass alle Änderungen rechtlich korrekt sind.

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Häufig gestellte Fragen

Du hast noch Fragen? Vielleicht helfen Dir unsere Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Ab wann sind die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr auf die Nebenkosten umlegbar?
Die neue Regelung ist für bestehende Anlagen im Juli 2024 in Kraft getreten. Für Anlagen, die nach dem 1. Dezember 2021 fertiggestellt wurden (also Neuanlagen), war sie jedoch bereits zuvor gültig.
Ist es möglich, einen Mehrnutzervertrag zu erneuern oder fortzuführen?
Ja, Du hast beide Optionen. Wenn Du den bestehenden Mehrnutzervertrag beibehältst, können die Mieter weiterhin fernsehen, wie sie es gewohnt sind. Wenn Du einen neuen Mehrnutzervertrag abschließt, können die Mieter sofort nach ihrem Einzug fernsehen, ohne dass zusätzliche Hardware benötigt wird. In beiden Fällen müsstest Du mit dem Mieter eine gesonderte Vereinbarung über die Nutzung des TV-Anschlusses treffen, zum Beispiel in Form einer Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag. Alternativ könntest Du auch selbst die Kosten für den TV-Anschluss übernehmen.
Welche Vorteile haben Sammelverträge mit einem Kabelanbieter?
Sammelverträge mit einem Kabelanbieter haben den Vorteil, dass Du Deinen Mietern eine günstige und geregelte TV-Versorgung bieten kannst. Deine Mieter können auch direkt standardmäßige Einzelverträge mit einem Kabelanbieter abschließen. Allerdings zahlen sie dafür in der Regel einen höheren Preis, da sie nicht von den Vorzugskonditionen eines Sammelvertrages profitieren.
Was sind die Konsequenzen, wenn ich als Vermieter keine Maßnahmen ergreife?
Bestehende Sammelverträge mit einem Kabelanbieter behalten in der Regel ihre Gültigkeit. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für Kabel-TV jedoch nicht mehr als Betriebskosten (über die Betriebskostenabrechnung bzw. Nebenkostenabrechnung) auf die Mieter umgelegt werden.
Besteht für Vermieter eine Versorgungspflicht?
Es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Bereitstellung eines TV-Anschlusses. Allerdings ist es im Sinne einer positiven Mieterbeziehung ratsam, eine kostengünstige und unkomplizierte Lösung für den TV-Empfang anzubieten.