Die TKG-Novelle ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Die Übergangsfrist für die Neuregelung endete am 30. Juni 2024. Die Novelle spielt eine entscheidende Rolle beim schnellen Netzausbau und bei den neuen Kündigungsfristen. Sie enthält viele Neuerungen und Anpassungen in verschiedenen Bereichen wie Genehmigungsverfahren, Frequenzpolitik und Verbraucherschutz.
Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs umfasst die TKG-Novelle auch eine entscheidende Änderung für das Kabelfernsehen.
Im Folgenden erläutern wir Dir die zentralen Punkte und beantworten wichtige Fragen.
Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die auch die Umlagefähigkeit für den TV-Kabelanschluss und SAT-Anlagen betrifft. Bislang konnten Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten an ihre Mieter weitergeben. Diese Praxis, auch als Nebenkostenprivileg bekannt, ändert sich jedoch mit der TKG-Novelle.
Das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts legt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, künftig nicht mehr wie bisher auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. Diese Änderung betrifft sowohl neu gebaute Hausverteilnetze als auch Bestandsimmobilien in ganz Deutschland.
Für Bestandsimmobilien galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024. Seit dem 1. Juli 2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Die Mieter können selbst bestimmen, über welchen Anbieter sie TV beziehen möchten.
Wichtig: Wir empfehlen Dir Dich gut zu informieren und Dich (sofern erforderlich) um einen neuen TV-Tarif zu kümmern.
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hat für Mieter folgende Auswirkungen:
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hat für Vermieter folgende Auswirkungen:
Überprüfe Deine aktuelle TV-Versorgung. Bisher war in den Nebenkosten nur der Standardzugang zum Kabelfernsehen enthalten. Durch die TKG-Novelle besteht nun die Möglichkeit, einen All-In-One-Tarif zu wählen.
Besprich mit Deinem Vermieter, wie ihr gemeinsam eine gute Lösung findet. Dein Vermieter kann Dir womöglich über einen Mehrnutzervertrag oder eine Versorgungsvereinbarung besonders attraktive Konditionen für Kabelfernsehen ermöglichen.
Informiere Dich gut über die für Dich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Wenn Du auch in Zukunft weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen nutzen möchtest, solltest Du Dich rechtzeitig um einen neuen TV-Vertrag bemühen.
Ein Mehrnutzervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber. Er regelt die Versorgung einer Immobilie mit Kabelfernsehen. Ein Mehrnutzervertrag gilt in der Regel für alle Mieter einer Immobilie. Er wird über die Nebenkosten abgerechnet. Ein Mehrnutzervertrag kann auch andere Dienstleistungen wie Internet oder Telefonie umfassen.
Eine Versorgungsvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber. Sie gibt den Bewohnern einer Immobilie die Möglichkeit, individuelle Einzelverträge für die TV-Versorgung abzuschließen. Die Kosten für diese Verträge werden direkt von den Bewohnern an den Kabelnetzbetreiber gezahlt.
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