Die TKG-Novelle: Veränderungen für Kabelanschluss und Kabelfernsehen

Die Novelle des Telekommunikationsgesetz (TKG) sorgt für die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelgebühren über die Nebenkosten. Dies hat Auswirkungen für Mieter und Vermieter in ganz Deutschland.
TKG-Novelle

Einführung

Was ist die TKG-Novelle?

Die TKG-Novelle ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes, die am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Die Übergangsfrist für die Neuregelung endete am 30. Juni 2024. Die Novelle spielt eine entscheidende Rolle beim schnellen Netzausbau und bei den neuen Kündigungsfristen. Sie enthält viele Neuerungen und Anpassungen in verschiedenen Bereichen wie Genehmigungsverfahren, Frequenzpolitik und Verbraucherschutz.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs umfasst die TKG-Novelle auch eine entscheidende Änderung für das Kabelfernsehen.

Im Folgenden erläutern wir Dir die zentralen Punkte und beantworten wichtige Fragen.

Inhalt

TKG-Novelle und TV Umlagefähigkeit

Die TKG-Novelle ist eine Änderung im Telekommunikationsgesetz, die auch die Umlagefähigkeit für den TV-Kabelanschluss und SAT-Anlagen betrifft. Bislang konnten Vermieter die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten an ihre Mieter weitergeben. Diese Praxis, auch als Nebenkostenprivileg bekannt, ändert sich jedoch mit der TKG-Novelle.

Das Gesetz zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts legt fest, dass die Kosten für TV-Kabelverträge, die vom Vermieter abgeschlossen worden sind, künftig nicht mehr wie bisher auf die Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen. Diese Änderung betrifft sowohl neu gebaute Hausverteilnetze als auch Bestandsimmobilien in ganz Deutschland.

Für Bestandsimmobilien galt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024. Seit dem 1. Juli 2024 können die TV-Kosten nicht mehr wie bisher auf die Mieter umgelegt werden. Die Mieter können selbst bestimmen, über welchen Anbieter sie TV beziehen möchten.

Wichtig: Wir empfehlen Dir Dich gut zu informieren und Dich (sofern erforderlich) um einen neuen TV-Tarif zu kümmern.

Auswirkungen

Was bedeutet die TKG-Novelle für Mieter und Vermieter?

Auswirkungen für Mieter

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hat für Mieter folgende Auswirkungen:

  • Damit Mieter weiterhin wie gewohnt über den Kabelanschluss fernsehen können, müssen sie einen eigenen TV-Vertrag abschließen.
  • Bisher war in den Nebenkosten nur der Standardzugang zum Kabelfernsehen enthalten. HD-Fernsehen und Zusatzoptionen mussten die Mieter bisher auch bereits extra bezahlen. Mit der TKG-Novelle besteht nun die Möglichkeit, einen All-In-One-Tarif zu wählen. Dies könnte zu mehr Flexibilität und möglicherweise zu Kosteneinsparungen für die Mieter führen.
  • Mieter sind nicht an die Anbieter-Auswahl des Vermieters gebunden. Allerdings können Mieter von Preisvorteilen profitieren, wenn sie sich für den vom Vermieter vorgeschlagenen Anbieter entscheiden.

Auswirkungen für Vermieter

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs hat für Vermieter folgende Auswirkungen:

  • Vermieter haben die Möglichkeit, ihren Mietern einen Anbieter vorzuschlagen. So können die Mieter von Preisvorteilen profitieren.
  • Mit einem Mehrnutzervertrag und einer Versorgungsvereinbarung stehen Vermietern zwei Optionen zur Auswahl, ihren Mietern einen attraktiven Kabel-TV-Anschluss bereitzustellen.
  • Durch die Änderung des Telekommunikationsgesetzes können Vermieter jährlich bis zu 60 Euro (über 5 Jahre, in Ausnahmefällen 9 Jahre) für das Glasfasernetz auf ihre Mieter über die Betriebskosten umlegen (Glasfaserbereitstellungsentgelt). Dies bietet Vermietern einen Anreiz, in den Ausbau von Glasfasernetzen zu investieren. Dies kann letztendlich zu schnelleren Internetverbindungen für die Mieter führen.

Tipps und Ratschläge für Mieter

1. Prüfe die aktuelle Situation:

Überprüfe Deine aktuelle TV-Versorgung. Bisher war in den Nebenkosten nur der Standardzugang zum Kabelfernsehen enthalten. Durch die TKG-Novelle besteht nun die Möglichkeit, einen All-In-One-Tarif zu wählen.

2. Kontakt zu Vermieter aufnehmen:

Besprich mit Deinem Vermieter, wie ihr gemeinsam eine gute Lösung findet. Dein Vermieter kann Dir womöglich über einen Mehrnutzervertrag oder eine Versorgungsvereinbarung besonders attraktive Konditionen für Kabelfernsehen ermöglichen.

3. Werde aktiv:

Informiere Dich gut über die für Dich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Wenn Du auch in Zukunft weiterhin wie gewohnt Kabelfernsehen nutzen möchtest, solltest Du Dich rechtzeitig um einen neuen TV-Vertrag bemühen.

Für Vermieter

Mehrnutzervertrag und Versorgungsvereinbarung: Was ist das und welche Vorteile haben sie?

Mehrnutzervertrag

Ein Mehrnutzervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber. Er regelt die Versorgung einer Immobilie mit Kabelfernsehen. Ein Mehrnutzervertrag gilt in der Regel für alle Mieter einer Immobilie. Er wird über die Nebenkosten abgerechnet. Ein Mehrnutzervertrag kann auch andere Dienstleistungen wie Internet oder Telefonie umfassen.

Versorgungsvereinbarung

Eine Versorgungsvereinbarung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen einem Vermieter und einem Kabelnetzbetreiber. Sie gibt den Bewohnern einer Immobilie die Möglichkeit, individuelle Einzelverträge für die TV-Versorgung abzuschließen. Die Kosten für diese Verträge werden direkt von den Bewohnern an den Kabelnetzbetreiber gezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Du hast noch Fragen? Vielleicht helfen Dir unsere Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.

Was ist das Ziel der TKG-Novelle?
Das erklärte Ziel der Bundesregierung ist der schnelle und flächendeckende Ausbau von Gigabitnetzen. Dazu bedarf es eines modernen und investitionsfreundlichen Rechtsrahmens.
Wie beeinflusst die TKG-Novelle die Qualität des Kabelfernsehens?
Die TKG-Novelle ändert nichts an der Qualität des Kabelfernsehens. Kabelfernsehen bietet weiterhin eine hohe Bild- und Tonqualität. Dies ist unabhängig von den Änderungen in der Gesetzgebung.
Wie wirkt sich die TKG-Novelle auf bestehende Verträge aus?
Bestehende Verträge bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Danach müssen sie den neuen Regelungen der TKG-Novelle entsprechen. Mieter und Vermieter sollten ihre Verträge überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig neu verhandeln.
Kann ich als Vermieter immer noch einen Mehrnutzervertrag abschließen?
Ja, Vermieter können immer noch Mehrnutzerverträge abschließen. Allerdings dürfen die Kosten dafür nicht mehr ohne Weiteres auf die Mieter umgelegt werden. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Vorteile eines Mehrnutzervertrags zu verstehen.
Was sind die Alternativen zum Kabelfernsehen?
Es gibt verschiedene Alternativen zum Kabelfernsehen. Jede dieser Optionen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Die beste Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen und Vorlieben ab.