Das Nebenkostenprivileg ist die gesetzliche Regelung zur Umlagefähigkeit der Kabelgebühren nach §2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Es macht den Kabel-TV-Anschluss zur reinen Vermieter-Sache. Und: Das Nebenkostenprivileg kann auch für den Internet- und Telefonanschluss greifen. Das Ganze funktioniert wie folgt:
Als Mieter hast Du durch das Nebenkostenprivileg keine Arbeit mit dem Kabelanschluss – aber auch keine Wahl. Die Kabelgebühren sind auch dann fester Bestandteil der Nebenkostenabrechnung, wenn Du zum Beispiel kein Kabelfernsehen nutzt oder gar keinen Fernseher besitzt. Auch den Kabelanbieter kannst Du nicht selbst wählen.
Durch die TKG-Novelle, eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), wurde das Nebenkostenprivileg am 1. Dezember 2021 abgeschafft. Es gab eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Seitdem ist das Nebenkostenprivileg Geschichte – und mit ihm auch die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren.
Grund dafür ist vor allem, dass die Fernseh-Technologien sich seit Inkrafttreten des Nebenkostenprivilegs massiv weiterentwickelt haben. Damals war Kabel-TV mit seiner Sendervielfalt revolutionär. Durch die Sammelverträge profitierten zahlreiche Haushalte von der einfachen Verfügbarkeit und den günstigen Konditionen des Kabelanschlusses.
Heute ist Kabel-TV längst nicht mehr die einzige Option. Stattdessen gibt es alternative Übertragungsarten, die für Nutzer interessant sein könnten – zum Beispiel Fernsehen übers Internet. Durch die Umlage der Gebühren auf die Nebenkosten, konnten Mieter bislang jedoch keine anderen Technologien nutzen, ohne doppelt zu zahlen. Jetzt schon.
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs bringt einige Änderungen mit sich – sowohl für die Kabelanbieter als auch für Mieter und Vermieter oder Eigentümer. Wir haben die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen für Dich zusammengetragen.
Kabelfernsehen wird durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs nicht abgeschafft. Stattdessen haben jetzt alle Nutzer die Möglichkeit, selbst über ihren Kabelanschluss zu entscheiden. Das stärkt den Wettbewerb unter den Kabelanbietern und kann sich zum Beispiel auf die Kosten fürs Kabelfernsehen auswirken. Grundsätzlich kannst Du per Kabel aber weiterhin günstig und gut fernsehen – und dabei Tarif und Anbieter selbst wählen.
Du bist Mieter und hast die Kabelgebühren bislang über die Nebenkosten an Deinen Vermieter bezahlt? Dann brauchst Du in Zukunft einen eigenen Kabel-TV-Tarif, um Kabelfernsehen wie gewohnt nutzen zu können. Hierfür kannst Du einen Vertrag mit dem Kabelanbieter Deiner Wahl abschließen – oder von Kabel auf einen anderen Übertragungsweg wie IPTV. Vielleicht bietet Dein Hauseigentümer auch weiterhin Mehrnutzerverträge an. Wir informieren Dich über Deine Möglichkeiten.
Auch als Vermieter geht das Ende des Nebenkostenprivilegs für Dich mit einer Umstrukturierung einher. Die Kabelgebühren können nicht mehr per se auf die Mieter umgelegt werden. Trotzdem kannst Du als Vermieter verschiedene Maßnahmen ergreifen und so zum Beispiel eine Versorgungsvereinbarung treffen oder den Mehrnutzervertrag fortsetzen. Hier liest Du, welche Möglichkeiten es gibt, welche Schritte notwendig sind und worin die Vor- und Nachteile liegen.
Du hast noch Fragen? Vielleicht helfen Dir unsere Antworten auf einige der am häufigsten gestellten Fragen.